Betriebs- und Liegenschaftsunterhalt

Die Betriebs- und Liegenschaftsunterhalt kann ergänzend zur Liegenschaftsverwaltung in Anspruch genommen werden.

 

    • Wartungen der technischen Anlagen
    • Reinigung und Pflege
    • Gartenarbeiten
    • Schneeräumungsarbeiten
    • usw.